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Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilpläne Regierungsbezirk Kassel Landkreise und Ballungsraum Kassel


Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, der Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr sowie für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Kassel.

 

Der

  • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise sowie der

  • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel

tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die genannten Teilpläne sind ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (https://rp-kassel.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.

 

Regierungspräsidium Kassel

Dezernat 33.1 –Immissions- und Strahlenschutz

Am Alten Stadtschloss 1 34117 Kassel

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 08. November 2024

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