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Hinweis zum Winterdienst

Nach dem Schneefall der vergangenen Tage musste leider festgestellt werden, dass nicht alle Grundstückseigentümer der Verpflichtung zum Winterdienst auf Gehwegen im erforderlichen Umfang nachgekommen sind. Dies bringt Probleme insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen z. B. mit Rollator, Elektromobilen u. ä. Hilfsmitteln mit sich. Wir möchten daher noch einmal darum bitten, Gehwege und Überwege rechtzeitig und ausreichend zu räumen und im Bedarfsfall zu streuen. Vielen Dank.

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Veröffentlichung

Fr, 19. Januar 2024

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