Austauschpflicht für Bleileitungen
Strengere Regeln für die Trinkwassersicherheit
Die neue Verordnung ist seit 23. Juni 2023 in Kraft und bringt insgesamt strengere Regeln für die Trinkwassersicherheit mit sich. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen. Da das Blei aus Wasserrohren in das Trinkwasser übergehen kann, gilt nun auch eine verbindliche Austauschpflicht für die noch installierten Bleirohre.
Für die Austauschpflicht, die nun auf Gebäudebesitzer zukommt, gilt durch die neue Trinkwasserverordnung nun auch ein konkreter zeitlicher Rahmen: Die alten Bleileitungen müssen bis 12. Januar 2026 ausgetauscht sein.
Betroffen sein können vor allem ältere Häuser aus der Vorkriegszeit, allerdings wurde bis Anfang der 70iger Jahre Blei als Installationsmaterial in der Region noch vereinzelt verwendet.
Den Eigentümern von Gebäuden vor 1974 wird dringend empfohlen, falls bisher noch nicht geschehen, ihr Eigentum auf bleihaltige Installationsmaterialien überprüfen zu lassen und falls Bleileitungen noch in Betrieb sind unverzüglich mit dem Austausch zu beginnen.
Wie können Sie feststellen, ob die Trinkwasserrohre in Ihrem Haus noch aus Blei sind?
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Befragung des Hauseigentümers
Kontrolle der sichtbaren Leitungen, z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähle (Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau).
Hinzuziehen eines Fachbetriebes des Sanitär- und Heizungshandwerks
Messung des Bleigehalts im Wasser (vor der Probenentnahme sollte das Wasser etwa vier Stunden in der Leitung gestanden haben; reine Laborkosten ca. 15 €, bei Probenentnahme durch eine anerkannte Untersuchungsstelle ca. 50 bis 100 €).
Für Rückfragen steht Ihnen der technische Geschäftsführer Herr Dennis Nikolaiczek unter der Rufnummer 05673/503160 oder die Wasserwerker unter der Rufnummer 05673/2827 gern zur Verfügung.
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