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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Auf dem Mühlenanger“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss
Die Stadt Immenhausen hat am 01.02.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V .m § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Auf dem Mühlenanger“ Kernstadt Immenhausen gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordntetenversammlung hat den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Auf dem Mühlenanger“ am 12.06.2023 zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 35 “Auf dem Mühlenanger“ wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. 35 „Auf dem Mühlenanger“ mit Begründung in der Zeit vom 30.06.2023 bis einschließlich 31.07.2023 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, (Fachbereich III – Bauen und Beteiligungsmanagement, Raum 34), 34376 Immenhausen, während der Dienststunden

 

Montag, Mittwoch und Freitag    8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag    13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag     15.00 – 17.30 Uhr

 

oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

 

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung – wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage der Stadt Immenhausen (Internet) unter www.immenhausen.de  (Rubrik: Rathaus > Aktuelles > Nachrichten) eingestellt und über das zentrale Internet-Portal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.

Während der öffentlichen Auslegungsfrist können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.


Abgrenzung
Das Plangebiet befindet sich in Immenhausen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende in der Gemarkung Immenhausen in der Flur 24 liegenden Flurstücke: 1/7 tlw., 1/11 tlw., 1/2 tlw. und 86/3 tlw.

Die Fläche wird begrenzt, im Nordwesten durch die sera-Straße, im Norden durch die Grebensteiner Straße, im Süden durch die Gemeindestraße Mühlenanger und im Westen durch Flächen der Landwirtschaft.
 Mühlenanger
Übersichtsplan ohne Maßstab

 

Ziel und Zweck der Planung
Der Änderungsentwurf beinhaltet das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlagerung des vorhandenen Lebensmittelmarktes der Fa. Aldi sowie zur Erweiterung der zulässigen Verkaufsfläche von derzeit ca. 750 m² auf 1.050 m² zu schaffen. Die Firma Edeka beabsichtigt das bestehende Gebäude der Firma ALDI zu übernehmen und als Getränkemarkt zu nutzen. Die Verkaufsfläche wird auf 750 m² begrenzt. Im Bereich des Edeka neukauf - Marktes wird darüber hinaus eine Vergrößerung der bisherigen Verkaufsfläche von derzeit 1.330 m² auf 1.750 m² angestrebt. Aus den v. g. Gründen besteht die Notwendigkeit, bestehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes entsprechend den Erfordernissen anzupassen.

 

Immenhausen, den 23.06.2023

 

Der Magistrat der Stadt Immenhausen

 

Lars Obermann
Bürgermeister
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 23. Juni 2023

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