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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Immenhausen / Bauleitplanung der Stadt Immenhausen

I.  Bekanntmachung der Einsichtnahme der Mitteilung der Abwägung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Über dem großen Loh, Bei der Obersten Mühle“

II. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz-buch (BauGB)


I.  Bekanntmachung der Einsichtnahme der Mitteilung der Abwägung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Über dem großen Loh, Bei der Obersten Mühle“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen hat in ihrer Sitzung am 12.06.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Über dem großen Loh, Bei der Obersten Mühle“ als Satzung beschlossen. Das Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen wird den Stellungnehmenden nach § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt. Soweit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt von mehr als 50 Personen abgegeben worden sind, wird die Mitteilung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB dadurch ersetzt, dass den betroffenen Personen die Einsicht in das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen durch die Stadt Immenhausen ermöglicht wird.
Das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt von mehr als 50 Personen kann von diesen Personen ab Montag, 03.07.2023 bis einschließlich Mittwoch, 02.08.2023 im Rathaus der Stadt Immenhausen, Markplatz 1, 34376 Immenhausen Fachbereich III – Zentrale Dienste, Raum 34, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags, dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr) eingesehen werden. Nach Ablauf des genannten Zeitraums ist eine Einsichtnahme durch die betroffenen Personen auf Verlangen bei der Stadt Immenhausen möglich.


II. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz-buch (BauGB)
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen hat in ihrer Sitzung am 12.06.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Über dem großen Loh, Bei der Obersten Mühle“ nach Abwägung der vorgebrachten Anregungen gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), als Satzung beschlossen. Die dazugehörigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO wurden ebenfalls als Satzung beschlossen. Gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Immenhausen tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Über dem großen Loh, Bei der Obersten Mühle“ mit den getroffenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen durch diese Bekanntmachung in Kraft. 
Der Bebauungsplan wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus der Stadt Immenhausen, Fachbereich III – Zentrale Dienste, Raum 34, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch und frei-tags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags, dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan mit Begründung auf der Internetseite der Stadt Immenhausen www.immenhausen.de (Rubrik: Rathaus › Downloads > Bebauungspläne) und im Geoportal des Landkreises Kassel www.landkreiskassel.de/geoportal-region-kassel/index.php als PDF-Dokument eingestellt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

 

Hinweis nach § 44 BauGB
Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 und 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind und er die Fälligkeit des Anspruchs schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen innerhalb der in § 44 Abs. 4 BauGB näher bezeichneten Frist herbeiführt. 

 

Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplanes unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt Immenhausen geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzungen der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt Immenhausen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Der Sachverhalt der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 soll die Art der baulichen Nutzung für Teilbereiche des bestehenden Plans von einer Grünnutzung unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen zu einer Wohnnutzung („Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 BauNVO) umgewandelt werden. Dabei möchte die Stadt Immenhausen das Potenzial einer Innenbereichsfläche nutzen, um ohne die Inanspruchnahme weiterer Fläche im Außenbereich ein zusätzliches Angebot für die hohe Nachfrage in der Kommune nach Wohnbaufläche zu schaffen. Ziel der Planung ist es dabei auch, der bestehenden Grünnutzung Rechnung zu tragen und diese in einem Teilbereich zu erhalten.
Ein weiteres Ziel der Bebauungsplanänderung stellt die Qualifizierung des Plans im Teilbereich einer ehem. Hofstelle dar, hier ist der bestehende Plan bislang nur als einfacher Bebauungsplan zu bewerten. Die Qualifizierung soll u.a. durch Konkretisierung der Art der baulichen Nutzung und die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen geschehen.

Ausschnitt 1. Änderung B-Plan 9

 

Ausschnitt aus der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 9 „Über dem großen Loh, Bei der Obersten Mühle“ (genordet, unmaßstäblich). 

 

Immenhausen, 20. Juni 2023

Der Magistrat der Stadt Immenhausen
gez. Lars Obermann
Bürgermeister
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 23. Juni 2023

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