Umtausch-Fahrerlaubnis
Allgemeine Informationen
Fahrerlaubnis – Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU‐Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis‐Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis‐Verordnung (FeV).
Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue oder rosafarbene Führerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
vor 1953
1953−1958
1959−1964
1965−1970
1971 oder später
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19.01.2033
19.01.2022
19.01.2023
19.01.2024
19.01.2025
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind* (EU‐Kartenführerschein):
Ausstellungsjahr
1999−2001
2002−2004
2005−2007
2008
2009
2010
2011
2012−18.01.2013
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
19.01.2026
19.01.2027
19.01.2028
19.01.2029
19.01.2030
19.01.2031
19.01.2032
19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde‐ bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde‐ bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Die Anträge können auch vorab über den Formularserver des Landkreises ausgefüllt werden.
Ferner kann der Antrag auch direkt von zu Hauses aus online gestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- Alter Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Neues, biometrisches Passbild
- Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis
Gebühren
10,00 € bei Antragstellung bei der Stadt Immenhausen.
Die Gebühr seitens des Landkreises wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Für Fragen zur Gebührenhöhe stehen Ihnen die Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter der Telefonnummer (0561) 1003-1700 zur Verfügung. Informationen sind auch über die Homepage des Landkreises Kassel unter https://www.landkreiskassel.de/service/formulare.php erhältlich.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen