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Einladung von Ausländern (Verpflichtungserklärung)


Allgemeine Informationen

Sie möchten Verwandte, Freunde oder Bekannte aus dem Ausland, die ein Visum benötigen, nach Deutschland einladen? Das Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt.

 

Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Besuchervisums regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung. Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen auf Sie zurückzugreifen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit etc. aufgewendet werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/030232/index.html.

 

Der Antrag auf Erteilung einer Verpflichtungserklärung ist durch Bürger/innen von Immenhausen bei der Stadtverwaltung Immenhausen zu stellen. Das Original der Verpflichtungserklärung erhalten Sie als Antragsteller, die Kopie der Erklärung wird dann seitens der Stadtverwaltung an die Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel übersandt.


Rechtsgrundlagen

§ 68 Aufenthaltsgesetz


Notwendige Unterlagen

 

  • Gültiges Ausweisdokument (ggf. mit Aufenthaltstitel)

 

  • Aktuelle Einkommensnachweise und ggf. die aktuellen Einkommensnachweise Ihres Ehepartners / Lebenspartners

        Das können sein:

                 - die letzten drei Verdienstabrechnungen

                 - Rentenbescheide

                 - bei Mieteinnahmen: Kontoauszüge der letzten drei Monate und Mietverträge

                 - bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über das (voraussichtliche)

                   monatliche Netto-einkommen. Eine betriebswirtschatliche Auswertung (BWA)

                   und/oder Steuerbescheid ist nicht ausreichend.

 

  • Daten der Gäste (falls vorhanden Passkopie)

                 - Nachname und Vorname

                 - Geburtsdatum und Geburtsort

                 - Staatsangehörigkeit

                 - Passnummer

                 - Adresse

 

 

Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein und verlangt werden.


Gebühren

29,00 €


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

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