Straßensperrung
Allgemeine Informationen
Für viele private Vorhaben, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können oder über den sogenannten Gemeingebrauch des öffentlichen Verkehrsraums hinausgehen, ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung bzw. eine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Straßenbehörde erforderlich.
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Container oder Baugerüste aufgestellt werden sollen, man ein Straßenfest o. ä. durchführen möchte oder eine Straßensperrung wegen einer Baumaßnahme in Betracht kommt. Für Gemeindestraßen und Gehwege ist grundsätzlich die Stadt Immenhausen zuständig, während für den Bereich der Landesstraßen auch in der Innerortslage der Landkreis Kassel zuständige Straßenverkehrsbehörde ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Vorhaben, die sich auf den Verkehr auswirken können, erst dann begonnen werden darf, wenn hierfür die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt wurde!
Der Antrag ist grundsätzlich mindestens eine Woche vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Anordnung/Genehmigung einer Verkehrsbeschränkung
Gebühren
Gebührenrahmen: 10,20 € - 767,00 €
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Dirk Brede
Zimmer 01
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 136
(05673) 503 - 188