Polizeiliches Führungszeugnis
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind usw. sein. In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten:
- Für private Zwecke (Beleg-Art N):
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt. - Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung z. B. für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.
Führungszeugnisse können auch online beantragt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: http://www.bundesjustizamt.de/
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz- BZRG
- Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG)
Notwendige Unterlagen
-
Antragstellung persönlich möglich
Angabe, ob ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis beantragt werden soll und ob dieses für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Antragstellung auch Online möglich unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Gebühren
13,00 € bei Antragstellung zu entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
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