Ummeldung eines minderjährigen Kindes - Einverständniserklärung
Allgemeine Informationen
Sorgerecht und Meldevorgang
Getrenntlebende Sorgeberechtigte müssen künftig bei bestimmten Meldevorgängen für die gemeinsamen Kinder vorab ihr Einvernehmen bekunden.
Immer dann, wenn Kinder und Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist das Einverständnis des nicht-mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen (siehe Verwaltungsvorschriften zu §22 des Bundesmeldegesetzes).
Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, möchten wir Sie bitten, unser entsprechendes Formular vor Ihrem Besuch der Meldebehörde gemeinsam mit dem anderen Sorgeberechtigten auszufüllen, zu unterschreiben und mitzubringen.
Sollte Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihr Kind besitzen, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis (z. B. den Beschluss des Familiengerichts) mit.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 132
(05673) 503 - 188
Formulare
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Hinweise zum Sorgerecht und Meldevorgang