Waffenwesen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der ''Waffenschein'' in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist der Landkreis Kassel (Waffenbehörde).
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Bitte informieren Sie sich direkt bei der Waffenbehörde des Landkreises Kassel (Telefon: 0561/1003-0), welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte bzw. eines Waffenscheins benötigen.
Gebühren
Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht (Waffenbehörde) des Landkreises Kassel.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Dirk Brede
Zimmer 01
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 136
(05673) 503 - 188