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Waffenwesen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der ''Waffenschein'' in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

 

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist der Landkreis Kassel (Waffenbehörde).


Rechtsgrundlagen

Waffengesetz


Notwendige Unterlagen

Bitte informieren Sie sich direkt bei der Waffenbehörde des Landkreises Kassel (Telefon: 0561/1003-0), welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte bzw. eines Waffenscheins benötigen.


Gebühren

Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht (Waffenbehörde) des Landkreises Kassel.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Dirk Brede
Zimmer 01
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 136
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

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