Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
Die allgemeine Straßenreinigung sowie der Winterdienst sind in Immenhausen auf die Eigentümer/innen der durch öffentliche Straßen und Wege erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen. Die einzelnen Regelungen können der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Formloser Antrag mit genauer Angabe von Art, Dauer und Ort des beabsichtigten Vorhabens. Anträge, bei den Vollsperrungen von Straßen in Betracht kommen, sollten mindestens 10 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Gebühren
Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Dirk Brede
Zimmer 01
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 136
(05673) 503 - 188