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Straßenreinigung


Allgemeine Informationen

Die allgemeine Straßenreinigung sowie der Winterdienst sind in Immenhausen auf die Eigentümer/innen der durch öffentliche Straßen und Wege erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen. Die einzelnen Regelungen können der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Formloser Antrag mit genauer Angabe von Art, Dauer und Ort des beabsichtigten Vorhabens. Anträge, bei den Vollsperrungen von Straßen in Betracht kommen, sollten mindestens 10 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Maßnahme eingereicht werden.


Gebühren

Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Dirk Brede
Zimmer 01
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 136
Telefax (05673) 503 - 188