Sterbefallanzeige
Allgemeine Informationen
Zu den vielfältigen Aufgaben des Standesamtes gehört es auch, dass der Tod eines Menschen hier beurkundet wird. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk (Gemarkungsgebiet) der Tod eingetreten ist. Eine Beurkundung kann aber nur dann durchgeführt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt vorliegen. In der Regel informiert Sie das von Ihnen gewählte Bestattungsinstitut über die notwendigen Unterlagen und kümmert sich um die Formalitäten.
Notwendige Unterlagen
Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Standesamt über die vorzulegenden Unterlagen.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 131
(05673) 503 - 188
Matthias Werner
Zimmer 04
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 134
(05673) 503 - 188