Rundfunkgebührenbefreiung
Allgemeine Informationen
Es besteht die Möglichkeit, aus finanziellen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Alle Informationen zu Befreiungen und Ermäßigungen erhalten Sie auf der Seite der ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/befreiung_und_ermaessigung/index_ger.html.
Anträge auf Befreiung/Ermäßigung von dem Rundfunkbeitrag können dort online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Alternativ erhalten Sie die Anträge auch über Ihre Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 131
(05673) 503 - 188