Passangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Die Stadt Immenhausen stellt auf Antrag für mit Hauptwohnsitz in Immenhausen gemeldete Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Reisepässe aus.
Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen ab 24 Jahre 10 Jahre.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden in der Regel innerhalb von 72 Stunden (Arbeitstage) zu erhalten. Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ausnahmsweise ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Reisepass/Personalausweis oder Geburtsurkunde des Kindes
Neues, biometrisches Passbild (auch Kinder / Kleinkinder)
Persönliches Erscheinen erforderlich (auch Kinder / Kleinkinder)
Bei minderjährigen Kindern:
Zustimmungserklärung beider Eltern oder Sorgerechtsnachweis des allein sorgeberechtigten Elternteils bzw. Negativbescheinigung
Bearbeitungsdauer
Aktuell ca. 8 Wochen !Gebühren
Reisepass bei Antragstellung unter 24 Jahre 37,50 €
Reisepass bei Antragstellung ab 24 Jahre 70,00 €
zzgl. 22,00 Euro für einen Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende)
zzgl. 32,00 Euro für einen Express-Reisepass
Vorläufiger Reisepass 26,00 €
Verdopplung der jeweiligen Gebühr, wenn der Pass durch die Stadt Immenhausen als nicht zuständige Behörde ausgestellt wird.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 132
(05673) 503 - 188