Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Lastenzuschuss


Allgemeine Informationen

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.


Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung.


Zuständige Wohngeldbehörde für die Stadt Immenhausen ist der Landkreis Kassel. Der Antrag kann beim Landkreis Kassel online gestellt werden. Daneben sind die Anträge auch über den Formularserver des Landkreises abrufbar oder über Stadtverwaltung Immenhausen erhältlich. Sofern Sie den Antrag nicht online stellen, kann der Wohngeldantrag auch über die Stadtverwaltung bei der Wohngeldbehörde eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei dem Landkreis Kassel.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Mietzuschuss

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Mietzuschuss
  • Nachweise über alle Einnahmen aller zum Haushalt gehörenden Personen
  • Miet- oder Nutzungsvertrag
  • Nachweis über die Entrichtung der Miete der letzten drei Monate
     

Lastenzuschuss

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Lastenzuschuss
  • Nachweise über alle Einnahmen aller zum Haushalt gehörenden Personen.
     

Bei Bedarf werden weitere Nachweise nach Eingang des Antrages durch die Wohngeldbehörde angefordert


Gebühren

Die Antragstellung ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 131
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).