Grundsicherungsanträge im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Allgemeine Informationen
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Antrag kann auch bei der Stadt Immenhausen gestellt werden. Die abschließende Bearbeitung erfolgt vom Landkreis Kassel als zuständige Behörde. Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Bundeministerium für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html#a1 bzw. bei dem Landkreis Kassel unter http://www.landkreiskassel.de/cms07/dienstleistungen/084732/index.html
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SBG XII)
Notwendige Unterlagen
Der Antrag auf Grundsicherung ist auch bei der Stadtverwaltung erhältlich. Dem Antrag beizufügen sind Nachweise über sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Antragstellers/der Antragstellerin.
Gebühren
Gebührenfrei.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 131
(05673) 503 - 188