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Grundsicherungsanträge im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit


Allgemeine Informationen

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Antrag kann auch bei der Stadt Immenhausen gestellt werden. Die abschließende Bearbeitung erfolgt vom Landkreis Kassel als zuständige Behörde. Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Bundeministerium für Arbeit und Soziales unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html#a1 bzw. bei dem Landkreis Kassel unter http://www.landkreiskassel.de/cms07/dienstleistungen/084732/index.html


Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SBG XII)


Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Grundsicherung ist auch bei der Stadtverwaltung erhältlich. Dem Antrag beizufügen sind Nachweise über sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Antragstellers/der Antragstellerin.


Gebühren

Gebührenfrei.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 131
Telefax (05673) 503 - 188