Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gewerbeanzeigen


Allgemeine Informationen

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder der Betrieb aufgegeben wird.

 

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

 

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eine Gewerbeanzeige (Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung) kann persönlich oder mittels der im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Vordrucke postalisch/per E-Mail und unter Beifügung einer Kopie (Vorder-/Rückseite) des Personalausweises/Reisepasses vorgenommen werden. Bitte geben Sie zusätzlich an, ob Sie eine Bescheinigung („Gewerbeschein“) über die Gewerbeanzeige benötigen. Die Bescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt bzw. bei schriftlicher Antragstellung übersandt. Bei einer persönlichen Vorsprache ist ebenfalls der Personalausweise/Reisepass vorzulegen. Bei einer schriftlichen Antragstellung sind die Gebühren (28,00 € pro Anzeige sowie ggfs. zzgl. 8,00 € für die Bescheinigung (Gewerbeschein) im Voraus auf eines der Konten der Stadtkasse Immenhausen unter Angabe des Verwendungszwecks „Gewerbeanzeige Name, Vorname oder Firmenname) zu überweisen.


Bei entsprechender Gesellschaftsform Ihrer Firma ist zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Kopie des Gesellschaftsvertrages erforderlich und bei ausländischen Firmen zusätzlich die Übersetzung des Handelsregisterauszugs. Bei einem zulassungspflichtigen Handwerk ist der Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich.

 


Gebühren

Jede Gewerbeanzeige: 28,00 €

Bescheinigung einer Gewerbeanzeige: 8,00 €


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).