Fischereischein
Allgemeine Informationen
Fischereischeine werden bei der Stadtverwaltung für Einwohner der Stadt Immenhausen ausgestellt. Für "Neulinge" gilt: Zunächst muss grundsätzlich ein Vorbereitungslehrgang und dann die staatliche Fischerprüfung abgelegt werden. Aktuelle Informationen über Vorbereitungslehrgänge und Termine erhalten Sie bei der für die Stadt Immenhausen zuständigen Unteren Fischereibehörde des Landkreises Kassel unter der Telefonnummer (0561) 1003-0 oder online unter: http://www.landkreiskassel.de/cms07/dienstleistungen/093000/index.html
Es gibt folgende Fischereischeine:
- Jahresfischereischein, gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
- Fünfjahres-Fischereischein, gilt 5 Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
- Zehnjahres-Fischereischein, gilt 10 Jahre und kann einmal um 10 Jahre verlängert werden.
Für Jugendliche:
Jugendliche, zwischen 10 und 15 Jahren, dürfen den Fischfang mit der Handangel unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist, ohne Fischereischein ausüben.
Jedoch müssen Jugendliche auch weiterhin die Fischereiabgabe entrichten. Diese beträgt:
• für 1 Kalenderjahr: 6,50 €
• für 2 Kalenderjahre: 10,00 €
• für 3 Kalenderjahre: 13,50 €
• für 4 Kalenderjahre: 17,00 €.
Die Fischereiabgabe ist bei der Stadt Immenhausen zu bezahlen. Eine Bescheinigung über die gezahlte Fischereiabgabe wird dann für die Jugendlichen von hier ausgestellt.
Diese Bescheinigung muss bei jeder Ausübung des Fischfangs mitgeführt werden.
Rechtsgrundlagen
- Hessisches Fischereigesetz
- Hessische Fischereiverordnung
- Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Notwendige Unterlagen
Bei Erstausstellungen:
- Ein aktuelles Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- Original des Prüfungszeugnisses
Bei Neuausstellungen:
- Ein aktuelles Lichtbild
- Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- Alter Fischereischein
Bei Verlängerungen:
- Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- Alter Fischereischein
Gebühren
- Jahresfischereischein € 17,50
- 5-Jahresfischereischein € 45,00
- 10-Jahresfischereischein € 86,00
- Zweitschrift des Fischereischeins € 6,50
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 132
(05673) 503 - 188