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Brandsicherheitsdienst bei Veranstaltungen


Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden. Der Brandsicherheitsdienst wird von der örtlichen Feuerwehr der Stadt Immenhausen geleistet. Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes bestimmt die Leitung der Feuerwehr.


Rechtsgrundlagen

§ 17 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)


Gebühren

Für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes werden Gebühren nach der örtlichen Gebührenordnung erhoben. Die Gebühr ist abhängig von dem Umfang des Einsatzes der Feuerwehr.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Dirk Brede
Zimmer 01
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 136
Telefax (05673) 503 - 188