Anmeldung Eheschließung
Allgemeine Informationen
Die Anmeldung der Eheschließung (vielen ist dieser Vorgang noch bekannt unter dem „Aufgebot bestellen") steht am Anfang und ist Voraussetzung für die Eheschließung. Zuständig für die Aufnahme der Anmeldung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Dabei ist spielt es keine Rolle, ob Ihre Eheschließung in Immenhausen oder einem anderen Standesamt stattfinden soll. Frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin kann die Anmeldung durchgeführt werden. Hier werden bereits alle wichtigen Details, wie die Namensführung in der Ehe usw. besprochen. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Sechs-Monatsfrist die Anmeldung wiederholt werden muss, sollte die Trauung bis dahin nicht erfolgt sein.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Notwendige Unterlagen
Welche Dokumente und Urkunden für eine Trauung vorgelegt werden müssen, erfragen Sie bitte rechtzeitig beim für die Anmeldung zuständigen Standesamt. Nur wenn alle Unterlagen komplett vorliegen, kann eine Anmeldung entgegengenommen werden.
Gebühren
Welche Kosten für Ihre Trauung zu leisten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 131
(05673) 503 - 188
Matthias Werner
Zimmer 04
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 134
(05673) 503 - 188