An-, Ab- und Ummeldung (Wohnsitz)
Allgemeine Informationen
Wohnung Anmeldung/Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Wohnung Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben von sämtlichen anzumeldenden Personen
- Wohnungsgeberbescheinigung des Hauseigentümers (Vermieters)
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von:
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Die letzte Wohnanschrift in Deutschland
betreuten Personen:
Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
Schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und minderjährige Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es reicht aus, wenn unter Vorlage der o. g. Ausweisdokumente dann ein Ehegatte oder Lebenspartner die Anmeldung/Ummeldung vornimmt (volljährige Kinder haben eine eigene Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung vorzunehmen.
Gebühren
Gebührenfrei
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 132
(05673) 503 - 188
Formulare
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Wohungsgeberbescheinigung