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An-, Ab- und Ummeldung (Wohnsitz)


Allgemeine Informationen

Wohnung Anmeldung/Ummeldung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Wohnung Abmeldung

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben von sämtlichen anzumeldenden Personen
     
  • Wohnungsgeberbescheinigung des Hauseigentümers (Vermieters)
     
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von:

    aus dem Ausland zugezogenen Personen:
    Die letzte Wohnanschrift in Deutschland

    betreuten Personen:
    Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis

    Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
    Schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

 
Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und minderjährige Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es reicht aus, wenn unter Vorlage der o. g. Ausweisdokumente dann ein Ehegatte oder Lebenspartner die Anmeldung/Ummeldung vornimmt (volljährige Kinder haben eine eigene Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung vorzunehmen.

 


Gebühren

Gebührenfrei


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

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