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Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. 

Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

 

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten dazu bis Sonntag, 19. Mai 2024 eine Wahlberechtigung per Post.

 

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

 

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Jeder darf aber nur einmal wählen. 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen diese Personen sich in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch eine Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. 

 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post an das Wahlamt gesendet werden.

 

Die jeweiligen Formulare erhalten Sie unter dem nachstehenden Link der Bundeswahlleiterin oder beim hiesigen Wahlamt. 

 

Information der Bundeswahlleiterin zur Europawahl

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme befinden sich in allen Amtssprachen der EU unter http://www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

 

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Immenhausen gern zur Verfügung. 

Tel. 05673/503 - 143

E-Mail: