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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Immenhausen Bauleitplanung „Unter den Höfen“

Bauleitplanung der Stadt Immenhausen
I. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Unter den Höfen“, Stadtteil Holzhausen und
II. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Unter den Höfen“, Stadtteil Holzhausen


a) Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen hat in ihrer Sitzung am 24.04.2024 beschlossen, das Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Unter den Höfen“ im Stadtteil Holzhausen einzuleiten (Einleitungsbeschluss). Bereits in der Sitzung am 22.12.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, in das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 einzutreten (Aufstellungsbeschluss).
Die Beschlüsse (Einleitungs-/Aufstellungsbeschluss) werden hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch bekannt gemacht.
 

Ziel der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Unter den Höfen“ beabsichtigt die Stadt Immenhausen den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen, indem eine private Initiative zur wohnbaulichen Stadtentwicklung im Stadtteil Holzhausen unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen gefördert wird. Die Stadt Immenhausen beabsichtigt ein Baugebiet zum Wohnen sowie zur Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben auszuweisen. Die Änderung des Flächennutzungsplans bereitet diese Entwicklung vor. 

 

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB
 

Die Vorentwürfe der Bauleitpläne, jeweils bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 07. Juni 2024 auf der Internetseite der Stadt Immenhausen www.immenhausen.de (Rubrik: Rathaus > Aktuelles ) als PDF-Dokumente veröffentlicht und können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu der Planung in elektronischer Form an vorbringen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich beim Magistrat der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: oder unter der Rufnummer: +495673/503–0 zur Niederschrift gebracht werden.


Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen, erfolgt als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung (+495673 / 503 - 0; E-Mail: ) möglich.
 

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Gem. § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch wird für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie
im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Übersichtsplan zu den Vorentwürfen der Bauleitpläne mit Anstoßfunktion, genordet, ohne Maßstab (eigene Darstellung auf der Basis von GeoBasis -DE / BKG [2024]) 

 udh1 

 

Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Bauleitpläne (schwarz gestrichelte Linie und grau hinterlegte Fläche), genordet, ohne Maßstab:
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Immenhausen, den 29.04.2024
Der Magistrat der Stadt Immenhausen
gez. Lars Obermann
Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 06. Mai 2024

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